Bitte beachten! Die Jahreshauptversammlung am 04. Juli 2025 betrifft das Geschäftsjahr 2024 und nicht, wie in der Ausgabe 2/25 des BissANZEIGER ausgewiesen, das Geschäftsjahr 2023.
KORREKTUR
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Absage der Monatsversammlung am 09.05.2025
Unsere für den 09.05.2025 geplante Monatsversammlung muss leider ausfallen. Die Fußballer des SC04 Schwabach haben kurzfristig ihre Saisonabschlussfeier auf diesen Tag gelegt. Damit sind die Kapazitäten der Gaststätte soweit ausgeschöpft, dass wir keinen Platz hätten.
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Artenschutz Amphibien & Krebse – Hygieneprotokoll
Anbei das Hygieneprotokoll des Landesamtes für Umweltschutz
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Mitteilung des Verbands zum Nachweis über eine aktive Mitgliedschaft
Sehr geehrte Vereinsvorstände,
auf Grundlage des Beschlusses der letzten Präsidiumssitzung vom 05.12.2025 möchten wir Sie über folgende Regelung informieren:
Der Fischereiverband Mittelfranken e.V. weist darauf hin, dass der Nachweis über eine aktive Mitgliedschaft (ordentliches Mitglied) in einem Mitgliedsverein künftig entweder durch den Jahreserlaubnisschein/Fangbuch des jeweiligen Mitgliedsvereins oder alternativ durch die Beitragsmarke in Verbindung mit dem Mitgliedsausweis erbracht werden kann. Die digitale Variante über Angelfix oder vergleichbare Anbieter wird ebenfalls akzeptiert.
Beide Möglichkeiten des Nachweises sind als gleichwertig anzusehen.
In der Praxis an den Verbandsgewässern ergeben sich bei Kontrollen durch die Fischereiaufseher des Fischereiverbandes Mittelfranken zwei mögliche Situationen:
Ordentliche (aktive) Mitglieder Ihres Vereins können sich entweder mit dem Jahreserlaubnisschein/Fangbuch des laufenden Jahres oder mit der Beitragsmarke in Verbindung des Mitgliedsausweises, jeweils in Papierform oder digital, als berechtigt zur Nutzung des Jahreserlaubnisscheins des Fischereiverbandes Mittelfranken (FVM) ausweisen.
Wir bitten Sie, diese Information innerhalb Ihres Vereins an Ihre Mitglieder weiterzuleiten, und danken Ihnen für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Fischereiverband Mittelfranken e.V.
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Sperrung Hauptsperre Rothsee ab 17.11.2025
Die Angelfischerei an der Hauptsperre des Rothsees ist ab 17.11.2025 gesperrt
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Happurger Stausee gesperrt
Mitteilung der Fischereiverbands Mittelfranken
Liebe Anglerinnen und Angler,
leider müssen wir euch mitteilen, dass der Happurger Stausee weiterhin bis auf Widerruf gesperrt bleibt.
Die laufenden Sanierungsarbeiten am See dauern auf unbestimmte Zeit an, sodass wir derzeit keine Freigabe erteilen oder einen konkreten Zeitpunkt dafür absehen können.
Am See wurden einige Bereiche durch die Baufirmen gesperrt und Baustraßen errichtet, die den Zugang verhindern. Zusätzlich besteht aufgrund des niedrigen Wasserstands eine erhebliche Gefahr bei der Ausübung der Angelfischerei.
Wir bitten um Verständnis und informieren euch umgehend, sobald die Angelfischerei wieder gefahrlos ausgeübt werden kann.
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Freigabe Hauptsperre Rothsee ab 19.12.2025
Die Angelfischerei an der Hauptsperre des Rothsees ist ab 19.12.2025 wieder freigegeben.
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Sperrung Hauptsperre Rothsee ab 11.11.2024
Die Angelfischerei an der Hauptsperre des Rothsees ist ab 11.11.2024 gesperrt
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Geänderte Angelverbotszonen am Main-Donau-Kanal
Hier eine aktuelle Mitteilung vom Verband mit der Bitte um Beachtung:
Sehr geehrte Mitgliedsvereine und Teichgenossenschaften,
wir bitten Euch, die Mitteilung über die geänderten Verbotszonen am Main-Donau-Kanal an Eure Mitglieder weiterzuleiten. Konkret betrifft es den Sportboothafen Fürth und den Hafen Fürth.
Leider hat sich die Situation an den genannten Stellen nicht verbessert – im Gegenteil: Die Beschwerden haben zugenommen. In diesen Bereichen kommt es vermehrt zu massiven Auseinandersetzungen mit anderen Interessensgruppen, sodass wir kurzfristig zum Handeln gezwungen sind.
Dies hat zur Folge, dass wir die Angelverbotszonen in den genannten Bereichen ausweiten mussten. Zudem möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Betriebsweg direkt am Sportboothafen Fürth, der zur Kanu-Slipanlage führt, weder befahren noch zum Parken genutzt werden darf. Der Betriebsweg ist im neuen Gewässerplan vermerkt.
Wir bitten um Verständnis und hoffen, dass künftig keine weiteren Bereiche als Verbotszonen ausgewiesen werden müssen.
Der QR-Code im Jahreserlaubnisschein 2025 für den Gewässerplan des Main-Donau-Kanals ist somit ungültig und wird durch den folgenden ersetzt.

Über den folgenden Link erhaltet Ihr ebenfalls Zugriff auf den neuen Gewässerplan für den Main-Donau-Kanal:
Die Änderung wurde bei den Tageskarten bereits berücksichtigt.
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