Ausgabe der Fischereierlaubnisscheine für das Jahr 2022

Die Ausgabe der Erlaubnisscheine zur Ausübung der Fischerei im Jahr 2022 kann aufgrund der Corona-Pandemie wiederum nicht wie sonst üblich durchgeführt werden. Wir werden daher so verfahren, wie wir es bereits bei der Kartenausgabe für das Jahr 2021 praktiziert haben.

Die Kartenausgabe soll nach Möglichkeit bis auf wenige Einzelfälle kontaktlos vollzogen werden. Dazu benötigen wir Ihre Mithilfe:

Bitte überlassen Sie uns zusammen mit Ihrer Fangliste für das Jahr 2021 einen mit 1,60 EUR frankierten Rückumschlag (neue Portogebühr ab 2022), möglichst in der Größe DIN A5.

Sind Beitrag, Zahlung wegen nicht geleisteten Arbeitsdienstes oder andere Posten offen, überweisen Sie bitte den entsprechenden Betrag unter Angabe, welche offenen Posten die Zahlung betrifft, zum Jahreswechsel auf unser Bankkonto bei der Sparkasse Mittelfranken Süd, IBAN: DE28 7645 0000 0000 0825 78.

Sie finden unsere Bankverbindung auch im Impressum aller Ausgaben des BissANZEIGER (vorletzte Seite). Die Höhe der einzelnen Beiträge können Sie in diesem Heft der Rubrik „Udos Seite“ entnehmen, worin diese Information erneut einmal enthalten ist.

Für alle die Mitglieder, für die eine Zusendung der Fischereierlaubnisscheine 2022 per Post nicht möglich ist oder die offene Zahlungsposten nicht überweisen können, stehen wir für Sie auch persönlich zur Verfügung, und zwar am 08.01.2022 und 15.01.2022 jeweils in der Zeit von 10:00 bis 14:00 Uhr in unserem Haus in der Weiheranlage Bechhofen.

Abschließend noch ein Hinweis zur persönlichen Abholung der Erlaubnisscheine in Bechhofen am 08.01.2022 und 15.01.2022:
Es ist heute noch nicht absehbar, wie sich die 4. Welle der Pandemie weiter entwickelt und welche Bestimmungen dann gelten werden. Bitte beachten Sie deshalb gegebenenfalls unseren Aushang vor dem Eingang zum Haus in Bechhofen und stellen Sie sich darauf ein, dass nur eine Person Zutritt zum Haus erhalten könnte und die anderen draußen warten müssten. Eine FFP2-Maske als Mund-/Nasenschutz müsste eventuell ebenfalls getragen werden.       

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Freigabe Rothsee (Hauptsperre)

Die Angelfischerei an der Haupsperre des Rothsee ist ab 01.01.2022 wieder freigegeben.

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Freigabe Rothsee (Hauptsperre)

Die Angelfischerei an der Haupsperre des Rothsee ist ab 04.01.2023 wieder freigegeben.

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Sperrung der Hauptsperre des Rothsees

Die Hauptsperre des Rothsees wird nach Bekanntgabe des Wasserwirtschaftsamts Ansbach zum Jahresende um fünf Meter unter Normalstau gesenkt. Aus diesem Grund ist die Ausübung der Angelfischerei ab 01.11.2021 gesperrt.

Der Artikel des FV Mittelfranken ist hier zu finden.

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Sperrung der Hauptsperre des Rothsees

Die Hauptsperre des Rothsees wird nach Bekanntgabe des Wasserwirtschaftsamts Ansbach zum Jahresende um fünf Meter unter Normalstau gesenkt. Aus diesem Grund ist die Ausübung der Angelfischerei ab 01.11.2022 gesperrt.

Der Artikel des FV Mittelfranken ist hier zu finden.

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Absage Weihnachtsfeier

Leider muss die Weihnachtsfeier am 05.12.2021 pandemiebedingt abgesagt werden.

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13. Zirndorfer Angelflohmarkt

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Absage Seniorenfischen

Leider muss das Seniorenfischen pandemiebedingt abgesagt werden.

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Änderung des Fischereigesetzes

Das bayerische Fischereigesetz wurde geändert. Die entsprechende Bekanntgabe der Regierung ist hier zu finden.

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Änderung bei den Verbandserlaubnisscheinen

Der Fischereiverband Mittelfranken ändert ab 01.01.2022 die Regelungen für die Besuche an den Verbandsgewässern. Es wird zukünftig nur noch einen Erlaubnisschein für alle Gewässer geben, in den neben dem Datum auch das besuchte Gewässer eingetragen werden muss.

Der Artikel des FV Mittelfranken ist hier zu finden.

Neue Jahreserlaubnisscheine ab dem Jahr 2022Herunterladen

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