Vorab eine wichtige Info: Aktuell herrscht Aufnahmestopp! Wenn Sie Mitglied werden möchten, setzen wir Ihren Antrag gerne auf eine Warteliste und informieren Sie rechtzeitig, wenn Sie dem Verein beitreten können. Im Moment müssen Sie mit einer Wartezeit von mindestens drei Jahren rechnen.
Aufnahmebedingungen:
Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
Sie haben die Staatliche Fischerprüfung abgelegt und sind im Besitz des Staatlichen Fischereischeins.
Die Kosten im Jahr der Aufnahme betragen 500,00 € (Aufnahmegebühr)
+ 234,00 € (Jahresbeitrag einschl. Startgebühr für das Königsfischen und für das Fischerfest, Haftpflichtversicherung)
(= Gesamtbetrag im Jahr der Aufnahme 734,00 €)
Ehefrauen von aktiven Mitgliedern bezahlen jeweils nur halbe Gebühr und halben Jahresbeitrag.
Zusätzlich zum Jahreserlaubnisschein des Vereins können Jahreserlaubnisscheine für die Gewässer des Verbandes Mittelfranken erworben werden:
Erlaubnisschein Verbandsgewässer
Dieser berechtigt zu 50 Besuchen am Main-Donau-Kanal, 5 Besuchen am Happurger Stausee, 2 Besuche am Happurger Baggersee und 5 Besuchen am Wöhrder See(Hier können sich jährlich Änderungen ergeben). Die Gebühr für diese Erlaubnis beträgt – einschließlich Startgebühr zum mittelfränkischen Königsfischen – aktuell 40,00 €.
Erlaubnisschein Fränkisches Seenland
Dieser berechtigt zu 10 Besuchen am großen Brombachsee, 9 Besuchen am Altmühlsee, 8 Besuchen am Kleinen Brombachsee, 8 Besuchen am Rothsee und 5 Besuchen am Igelsbachsee. Die Gebühr hierfür beträgt aktuell 40,00 €. (Für das Fischen vom Boot am großen Brombachsee ist zusätzlich eine Bootslizenz zu erwerben!)
Dieser Antrag auf Ausstellung des Verbands-Erlaubnisscheines gilt nur für das kommende Jahr. Sie erhalten mit unserem Informationsheft rechtzeitig vor Jahresablauf einen neuen Bestellschein für das jeweils folgende Jahr.
Bei Aufnahme in den Fischereiverein Schwabach verpflichtet sich das Mitglied,
- die Satzung und interne Ordnungen des Vereins vorbehaltlos anzuerkennen.
- bis zu zehn Stunden Arbeitsdienst im Jahr zu leisten, ersatzweise 70,00 € zusätzlich zum Beitrag zu zahlen, sofern nicht eine Ausnahmeregelung zum Tragen kommt.
Hinweis:
Der Aufnahmeantrag in den Fischereiverein Schwabach kann nur in schriftlicher Form gestellt werden. Er besteht bei erwachsenen Antragsstellern aus dem Aufnahmeformular, dem SEPA-Lastschriftmandat, der Erklärung zum Arbeitsdienst sowie einer Kopie des gültigen staatlichen Fischereischeines.
Alle Formulare müssen unterschrieben sein!
Bei Jugendlichen muss das Aufnahmeformular von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben sein. Allein Erziehungsberechtigte müssen eine Kopie des Entscheides der alleinigen Erziehungsberechtigung beifügen! Eine Kopie des staatlichen Fischereischeins oder des Jugendfischereischeins wird neben dem SEPA-Lastschriftmandat ebenfalls benötigt.
Die Aufnahmepapiere werden an den 1. Vorsitzenden geschickt: Udo Januschkowetz, Sandstraße 17, 91186 Büchenbach