Vorab eine wichtige Info: Aktuell herrscht Aufnahmestopp! Wenn Sie Mitglied werden möchten, setzen wir Ihren Antrag gerne auf eine Warteliste und informieren Sie rechtzeitig, wenn Sie dem Verein beitreten können. Im Moment müssen Sie mit einer Wartezeit von mindestens drei Jahren rechnen.
Aufnahmebedingungen:
Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
Sie haben die Staatliche Fischerprüfung abgelegt und sind im Besitz des Staatlichen Fischereischeins.
Die Kosten für Erwachsene im Jahr der Aufnahme betragen 500,00 € (Aufnahmegebühr)
+ 242,00 € (Jahresbeitrag einschl. Startgebühr für das Königsfischen und für das Fischerfest, Haftpflichtversicherung)
(= Gesamtbetrag im Jahr der Aufnahme 742,00 €)
Für Jugendliche beträgt die Aufnahmegebühr 100,00 € und die Jahresgebühr 80,00 € (= Gesamtbetrag im Jahr der Aufnahme 180,00 €).
Ehepartner von aktiven Mitgliedern bezahlen die halbe Aufnahmegebühr (250,00 €) und den halben Jahresbeitrag + Gewässer- und Verbandskosten (126,00 €).
Zusätzlich zum Jahreserlaubnisschein des Vereins können Jahreserlaubnisscheine für die Gewässer des Verbandes Mittelfranken erworben werden:
Erlaubnisschein Verbandsgewässer
Dieser berechtigt zu 63 Besuchen nach freier eigener Wahl an den Gewässern Main-Donau-Kanal, Happurger Stausee, Happurger Baggersee, Wöhrder See, Großer Brombachsee, Kleiner Brombachsee, Altmühlsee, Igelsbachsee und Rothsee. Von den 63 Besuchen können 3 für Gäste verwendet werden.
Dieser Antrag auf Ausstellung des Verbandserlaubnisscheines gilt nur für das kommende Jahr. Sie erhalten mit unserem Informationsheft rechtzeitig vor Jahresablauf einen neuen Bestellschein für das jeweils folgende Jahr oder können diesen in einem Abomodell automatisch zum jeweils gültigen Preis bestellen.
Aktuell kostet der Verbandserlaubnisschein für Mitglieder 70,00 €.
Bei Aufnahme in den Fischereiverein Schwabach verpflichtet sich das Mitglied
- die Satzung und interne Ordnungen des Vereins vorbehaltlos anzuerkennen.
- bis zu zehn Stunden Arbeitsdienst im Jahr zu leisten, ersatzweise 100,00 € zusätzlich zum Beitrag zu zahlen, sofern nicht eine Ausnahmeregelung zum Tragen kommt.
- bei nicht vereinbarter Arbeitsdienstersatzzahlung (siehe 2. ) für jede nicht geleistete Arbeitsstunde 15,00 € zu zahlen.
Hinweis:
Der Aufnahmeantrag in den Fischereiverein Schwabach kann nur in schriftlicher Form gestellt werden. Er besteht bei erwachsenen Antragsstellern aus dem Aufnahmeformular, dem SEPA-Lastschriftmandat, der Erklärung zum Arbeitsdienst sowie einer Kopie des gültigen staatlichen Fischereischeines.
Alle Formulare müssen unterschrieben sein!
Bei Jugendlichen muss das Aufnahmeformular von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben sein. Allein Erziehungsberechtigte müssen eine Kopie des Entscheides der alleinigen Erziehungsberechtigung beifügen! Eine Kopie des staatlichen Fischereischeins oder des Jugendfischereischeins wird neben dem SEPA-Lastschriftmandat ebenfalls benötigt.
Die Aufnahmepapiere werden an den 1. Vorsitzenden geschickt: Udo Januschkowetz, Sandstraße 17, 91186 Büchenbach