Bitte beachten! Die Jahreshauptversammlung am 04. Juli 2025 betrifft das Geschäftsjahr 2024 und nicht, wie in der Ausgabe 2/25 des BissANZEIGER ausgewiesen, das Geschäftsjahr 2023.
KORREKTUR
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Freigabe Steiner Weiher – Wallesau
Der Steiner Weiher in Wallesau ist ab sofort wieder für die Befischung freigegeben. Das Angelverbot wegen Wassermangels ist ab heute aufgehoben.
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Angestrebter Kauf eines Baggersees
Der Kauf des Baggersees bei der Mackenmühle nahe Pleinfeld hat sich, wie uns jetzt mitgeteilt wurde, zerschlagen. Wir wurden von mindestens 2 Mitbietern deutlich überboten. Unser in der Mitgliederversammlung beschlossene Finanzierungsrahmen war nicht ausreichend. Aktuell liegt das höchste Gebot bereits über 500.000 EUR und ein Ende ist noch nicht in Sicht. Der Kaufpreis bewegt sich damit inzwischen in einem Bereich, der für unseren Verein aus meiner Sicht bereits nicht mehr tragbar ist. Schade, aber es ist leider so.
Wir bleiben aber bei der Suche nach zusätzlichen Gewässern weiter am Ball.
Udo Januschkowetz
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Absage der Monatsversammlung am 09.05.2025
Unsere für den 09.05.2025 geplante Monatsversammlung muss leider ausfallen. Die Fußballer des SC04 Schwabach haben kurzfristig ihre Saisonabschlussfeier auf diesen Tag gelegt. Damit sind die Kapazitäten der Gaststätte soweit ausgeschöpft, dass wir keinen Platz hätten.
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Artenschutz Amphibien & Krebse – Hygieneprotokoll
Anbei das Hygieneprotokoll des Landesamtes für Umweltschutz
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Mitteilung des Verbands zur aktuellen Wasserstandslage des Rothsees
Liebe Anglerschaft,
die aktuelle Trockenheit hält uns weiterhin in Alarmbereitschaft. Im Moment sind besonders der Rothsee und der Große Brombachsee zur Wasserabgabe gefordert. Das Wasserwirtschaftsamt arbeitet gemäß seiner Betriebsvorschrift und taktet die Wasserabgabe zwischen beiden Seen so, dass die Belastung einigermaßen verträglich bleibt. Trotz der Niederschläge der vergangenen Tage ist leider keine Besserung im Wasserhaushalt spürbar.
Aufgrund der prekären Situation haben wir bis auf Weiteres den Verkauf von Erlaubnisscheinen für den Rothsee eingestellt.
Unsere Jahreskartennutzer möchten wir insbesondere am Rothsee um Verständnis bitten, die Fischerei der aktuellen Situation anzupassen sowie auf die Fischerei auf Raubfische zu verzichten. Sinkt der Wasserstand weiter und wir erreichen das Absenkziel wie im Winter zur Muschelrettung, werden wir die Fischerei grundsätzlich untersagen und entsprechende Schilder am See aufstellen.
Bisher habt ihr eure Verantwortung und Rücksichtnahme vorbildlich gezeigt. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken. Wir hoffen, dass ihr noch etwas Geduld habt und euch auch weiterhin an diese Maßnahmen haltet.
Herzlichen Dank für euer Verständnis und eure Rücksichtnahme zum Wohle unserer Fischbestände.
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Reusenbefischung am kleinen Brombachsee
Liebe Anglerinnen und Angler,
im Zeitraum vom 07.04. bis 24.04.2026 findet am Kleinen Brombachsee eine Sanierungsbefischung mit Reusen statt.
Während dieses Zeitraums kann es an einzelnen Angelplätzen zu geringfügigen Einschränkungen kommen. Da am Kleinen Brombachsee nur eine begrenzte Anzahl geeigneter Standorte für den Einsatz der Reusen vorhanden ist, können sich diese teilweise in der Nähe von Angelplätzen befinden. Dadurch kann die Wurfrichtung in einzelnen Bereichen eingeschränkt sein.
Die eingesetzten Reusen sind deutlich gekennzeichnet und gut sichtbar. Es wird darum gebeten, Köder mit ausreichendem Abstand zu den Reusen auszulegen oder betroffene Angelplätze gegebenenfalls vorübergehend zu meiden.
Aufbau der Reusen: Das Leitnetz wird am Ufer befestigt und verläuft in einem Winkel von 90 Grad zum Ufer etwa 20 bis 40 Meter in den See. Am Ende des Leitnetzes befindet sich der Eingang zum Reusenkörper (Fangsack). Von dort aus bildet sich eine Konstruktion aus Leitnetz und zwei Rückfangnetzen, die den Zugang zum Fangsack bilden. Die Gesamtlänge einer Reuse kann, vom Ufer bis zum Ankerpunkt im See, zwischen 30 und 80 Metern variieren.
Eine Übersichtskarte der Standorte ist per Link, QR-Code über @BayernAtlas einsehbar. https://v.bayern.de/VtTfW

Vielen Dank für euer Verständnis und Rücksichtnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Fischereiverband Mittelfranken e.V.
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Mitteilung des Verbands zum Nachweis über eine aktive Mitgliedschaft
Sehr geehrte Vereinsvorstände,
auf Grundlage des Beschlusses der letzten Präsidiumssitzung vom 05.12.2025 möchten wir Sie über folgende Regelung informieren:
Der Fischereiverband Mittelfranken e.V. weist darauf hin, dass der Nachweis über eine aktive Mitgliedschaft (ordentliches Mitglied) in einem Mitgliedsverein künftig entweder durch den Jahreserlaubnisschein/Fangbuch des jeweiligen Mitgliedsvereins oder alternativ durch die Beitragsmarke in Verbindung mit dem Mitgliedsausweis erbracht werden kann. Die digitale Variante über Angelfix oder vergleichbare Anbieter wird ebenfalls akzeptiert.
Beide Möglichkeiten des Nachweises sind als gleichwertig anzusehen.
In der Praxis an den Verbandsgewässern ergeben sich bei Kontrollen durch die Fischereiaufseher des Fischereiverbandes Mittelfranken zwei mögliche Situationen:
Ordentliche (aktive) Mitglieder Ihres Vereins können sich entweder mit dem Jahreserlaubnisschein/Fangbuch des laufenden Jahres oder mit der Beitragsmarke in Verbindung des Mitgliedsausweises, jeweils in Papierform oder digital, als berechtigt zur Nutzung des Jahreserlaubnisscheins des Fischereiverbandes Mittelfranken (FVM) ausweisen.
Wir bitten Sie, diese Information innerhalb Ihres Vereins an Ihre Mitglieder weiterzuleiten, und danken Ihnen für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Fischereiverband Mittelfranken e.V.
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Sperrung Hauptsperre Rothsee ab 17.11.2025
Die Angelfischerei an der Hauptsperre des Rothsees ist ab 17.11.2025 gesperrt
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