Aufgrund der großen Resonanz gegen das eingeführte Hälterungsverbot von Fischen an unseren Gewässern, hat sich das Präsidium per Umlaufverfahren mit sofortiger Wirkung, zur Aufhebung des Hälterungsverbots ausgesprochen und beschlossen.
Am Rhein-Main-Donau-Kanal als Bundesschifffahrtsstraße bleibt das Hälterungsverbot im Gewässer bestehen. Behälter zur Hälterung außerhalb des Gewässers müssen ausreichend groß sein, so dass Fische stehen können und müssen mit Sauerstoff versorgt werden. Zusätzlich dürfen wieder Köderfische lebend ans Wasser mitgebracht werden. Bestimmung: Köderfische bis 15cm, max. 10 Stück müssen nicht im Erlaubnisschein als Fang eingetragen werden. Mitgebrachte Köderfische dürfen nur tot und am Haken ins Gewässer eingebracht werden!
Leider gibt es in den aktuellen Verbandserlaubnisscheinen des Kleinen Brombachsees einen Fehler, der das Parken in 91720 Absberg, Müßighof 3 für Angler erlaubt (siehe Bild).
Dies ist allerdings verboten und auch nicht geduldet, da es sich bei diesem Parkplatz um Privatgelände handelt.
Die Verbandserlaubnisscheine für 2024 werden dementsprechend angepasst.
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Aufgrund des Königsfischens des Landesfischereiverbands Bayern ist die Ausübung der Fischerei am Samstag den 23. September 2023 von 00:00 Uhr bis 23:59 Uhr am kleinen Brombachsee untersagt.
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