Sehr geehrte Vereinsvorstände,
auf Grundlage des Beschlusses der letzten Präsidiumssitzung vom 05.12.2025 möchten wir Sie über folgende Regelung informieren:
Der Fischereiverband Mittelfranken e.V. weist darauf hin, dass der Nachweis über eine aktive Mitgliedschaft (ordentliches Mitglied) in einem Mitgliedsverein künftig entweder durch den Jahreserlaubnisschein/Fangbuch des jeweiligen Mitgliedsvereins oder alternativ durch die Beitragsmarke in Verbindung mit dem Mitgliedsausweis erbracht werden kann. Die digitale Variante über Angelfix oder vergleichbare Anbieter wird ebenfalls akzeptiert.
Beide Möglichkeiten des Nachweises sind als gleichwertig anzusehen.
In der Praxis an den Verbandsgewässern ergeben sich bei Kontrollen durch die Fischereiaufseher des Fischereiverbandes Mittelfranken zwei mögliche Situationen:
Ordentliche (aktive) Mitglieder Ihres Vereins können sich entweder mit dem Jahreserlaubnisschein/Fangbuch des laufenden Jahres oder mit der Beitragsmarke in Verbindung des Mitgliedsausweises, jeweils in Papierform oder digital, als berechtigt zur Nutzung des Jahreserlaubnisscheins des Fischereiverbandes Mittelfranken (FVM) ausweisen.
Wir bitten Sie, diese Information innerhalb Ihres Vereins an Ihre Mitglieder weiterzuleiten, und danken Ihnen für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Fischereiverband Mittelfranken e.V.