Verbandsmitteilung zur Hälterung von Fischen

Aufgrund der großen Resonanz gegen das eingeführte Hälterungsverbot von Fischen an unseren Gewässern, hat sich das Präsidium per Umlaufverfahren mit sofortiger Wirkung, zur Aufhebung des Hälterungsverbots ausgesprochen und beschlossen.

Am Rhein-Main-Donau-Kanal als Bundesschifffahrtsstraße bleibt das Hälterungsverbot im Gewässer bestehen. Behälter zur Hälterung außerhalb des Gewässers müssen ausreichend groß sein, so dass Fische stehen können und müssen mit Sauerstoff versorgt werden.
Zusätzlich dürfen wieder Köderfische lebend ans Wasser mitgebracht werden.
Bestimmung: Köderfische bis 15cm, max. 10 Stück müssen nicht im Erlaubnisschein als Fang eingetragen werden. Mitgebrachte Köderfische dürfen nur tot und am Haken ins Gewässer eingebracht werden!

Fischereiverband Mittelfranken e.V.

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